Die Pflicht des Schuldners zur Vermögensauskunft
摘要
Das Verfahren der Vermögensauskunft hat im Zwangsvollstreckungsrecht eine bewegte Geschichte. Ursprünglich war es mit den §§ 807, 899 ff. ZPO als nachgelagertes Auskunftsverfahren nach einer gescheiterten oder von Anfang an aussichtslosen Mobiliarvollstreckung konzipiert. Es war bis 1999 bei den Vollstreckungsgerichten angesiedelt und als „Verfahren der Vermögensoffenbarung mit eidestattlicher Versicherung“ bekannt.