Die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung
摘要
Die Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht werden oft als schwer verständlich und unübersichtlich bezeichnet. In der Rechtspraxis wird gegen eine Vollstreckungsmaßnahme daher nicht selten „Beschwerde“ oder „Einspruch“ eingelegt, das zuständige Gericht wertet dies nach allgemeinen Auslegungsregeln als Erhebung des jeweils statthaften Rechtsbehelfs, sodass zumindest bei verfahrensrechtlichen Einwendungen eine Falschbezeichnung nicht schadet.1