Abmahnung und Betriebsrat (Personalrat)
摘要
Literatur: Beckerle, Zur Beteiligung des Personalrates bei Abmahnungen, PersV 1989, 150; Bülow, Die Missbilligung im öffentlichen Dienst, Teil 2: Die personalvertretungsrechtliche Er- und Abmahnung, PersV 2022, 324; Dedert, Zuständigkeit der Einigungsstelle für Abmahnungen, BB 1986, 320; Welkoborsky, Die Abmahnung – Rechte der Beschäftigten und Beteiligung des Personalrats, PersR 2014, 98 Die Abmahnung ist sowohl im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes als auch im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes mitbestimmungsfrei.414 Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bzw. des § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG, wonach Regelungen der Ordnung im Betrieb/in der Dienststelle und Regelungen des Verhaltens der Arbeitnehmer der Zustimmung des Betriebsrats bzw.