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Form, Berechtigung und Zugang der Abmahnung

  • Klaus Beckerle

摘要

Die Abmahnung ist an keine Form gebunden und daher grundsätzlich auch in mündlicher Form möglich, zulässig und wirksam.328 Aus Gründen der Beweissicherung und zur Vermeidung von Missverständnissen ist die Schriftform jedoch unbedingt empfehlenswert, da der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Kündigungsgründe trägt.329 Hunold330 weist zu Recht darauf hin, dass ein Schreiben regelmäßig eine stärkere psychologische Wirkung hat als eine nur mündlich erklärte Abmahnung.