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Abmahnungsprozess

  • Klaus Beckerle

摘要

Literatur: Jurkat, Gerichtliche Feststellung der Rechtswirksamkeit einer Abmahnung auf Antrag des Arbeitgebers?, DB 1990, 2218 Im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung trägt der Arbeitgeber unabhängig davon, ob es in dem Prozess nur um die Wirksamkeit einer Abmahnung geht oder dies als Vorfrage im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens geprüft wird, die Darlegungs- und Beweislast.517 Im Abmahnungsprozess hat der Arbeitgeber darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die Abmahnung auf zutreffenden Tatsachen beruht.518 Im Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber darüber hinaus vortragen, dass er abgemahnt hat, und dies ggf. beweisen.