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Einleitung

  • Klaus Beckerle

摘要

Die Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie wird lediglich – soweit ersichtlich – in § 314 Abs. 2 BGB und in § 12 Abs. 3 AGG (vgl. hierzu 3.2.32) als eine mögliche Sanktionsmaßnahme erwähnt und unterliegt nach verschiedenen Landespersonalvertretungsgesetzen der Beteiligung des Personalrats (vgl. hierzu 9.1). Außerdem enthalten das Bundesgleichstellungsgesetz1 (vgl. hierzu 9.1) und das LGG Rheinland-Pfalz (vgl. hierzu 9.2.11) ausdrückliche Regelungen zu den Rechten der Gleichstellungsbeauftragten bei Abmahnungen.