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Führung auf Distanz unter Bedingungen von Remote Work

  • Claus Peter Müller-Thurau

摘要

Zur Erinnerung: Im Januar 2021 wurde in der Arbeitsschutzverordnung festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Mitarbeitenden Homeoffice anzubieten, soweit dem keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Im April 2021 wanderte dann diese Verpflichtung auf Beschluss des Deutschen Bundestages in das Infektionsschutzgesetz, das vorsah, dass die Arbeitnehmende ein Homeoffice-Angebot annehmen müssen, wenn ihrerseits keine Gründe dagegensprechen. Nicht wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begrüßten diese Entscheidung. Der Grundtenor: »Mein Chef war immer gegen Homeoffice – jetzt muss er!«