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Individualarbeitsrecht

  • Uwe Ringel

摘要

Der Arbeitsvertrag ist im Gesetz nicht definiert. Er ist ein Unterfall des Dienstvertrages, den § 611 BGB regelt. Häufig werden in der Praxis die Begriffe Arbeitsvertrag und Dienstvertrag synonym verwendet, obwohl rechtlich gesehen zwischen beiden Vertragstypen wesentliche Unterschiede bestehen.