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Prüfung der Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung

  • Peter-Dietmar Schnabel

摘要

Die Prüfung der Jahresabrechnung steht wohl bei kaum einem Wohnungseigentümer auf der Liste der bevorzugten Freizeitbeschäftigungen. Wer sich allerdings dafür interessiert, was aus seinem Hausgeld geworden ist, kommt um einen gewissen Aufwand nicht herum. Eine Entlastung sieht das Wohnungseigentumsgesetz für die Wohnungseigentümer nur dadurch vor, dass es dem Verwaltungsbeirat die Pflicht auferlegt, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vor den Beschlüssen über Vor- und Nachschüsse zu überprüfen. Wer sich nicht auf einen besonders kompetenten Verwaltungsbeirat verlassen möchte oder kann, dem bleibt nur die eigene akribische Prüfung und die Geltendmachung seines Anspruchs auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen.