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Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

  • Rudolf Stürzer,
  • Georg Hopfensperger,
  • Melanie Sterns-Kolbeck,
  • Detlef Sterns,
  • Claudia Finsterlin,
  • Justin Denk

摘要

Das Gebrauchsrecht und die Nutzungsmöglichkeiten des Sondereigentümers sind in § 13 WEG geregelt. Sie lassen sich mit denen eines Alleineigentümers (§ 903 BGB) vergleichen. Der Sondereigentümer kann sein Wohnungseigentum bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen und andere von Einwirkungen ausschließen. Beschränkt werden die Rechte des Sondereigentümers durch die §§ 14, 19 Abs. 1 WEG, die dem Sondereigentümer Grenzen der Nutzung und zugleich Pflichten aus dem Sondereigentum auferlegen.