Gebrauch und Nutzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums
摘要
Leben wie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Personen in gleichberechtigter Form auf engem Raum zusammen, muss geregelt werden, auf welche Weise und in welchen Grenzen das Gemeinschafts- und Sondereigentum genutzt werden darf. Die gesetzlichen Grundlagen für solche Gebrauchsregelungen finden sich für das Wohnungseigentum in § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG und § 19 Abs. 1 WEG.