Versicherungen
摘要
Nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehört die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie die Versicherung der Wohnungseigentümer wegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Versicherungen werden vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft im Namen der Wohnungseigentümer abgeschlossen.