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Das wohnungseigentumsrechtliche Verfahren vor Gericht

  • Rudolf Stürzer,
  • Georg Hopfensperger,
  • Melanie Sterns-Kolbeck,
  • Detlef Sterns,
  • Claudia Finsterlin,
  • Justin Denk

摘要

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WEG). Gemäß § 43 Abs. 2 WEG besteht eine ausschließliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsrechts für die sogenannten Binnenstreitigkeiten, also Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.