Das wohnungseigentumsrechtliche Verfahren vor Gericht
摘要
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WEG). Gemäß § 43 Abs. 2 WEG besteht eine ausschließliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsrechts für die sogenannten Binnenstreitigkeiten, also Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.