Musterbeschlüsse von A bis Z
摘要
§ 28 Abs. 2 WEG sieht als Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr vor. Insofern sollten Wohnungseigentümergemeinschaften, die bislang ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr hatten, eine Anpassung vornehmen.