Die Eigentümerversammlung von A bis Z
摘要
Die Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt durch Abstimmung über den Beschlussantrag. Gesetzliche Regelungen zum Verfahren der Abstimmung existieren nicht. Wenn nicht bereits die Gemeinschaftsordnung eine Vereinbarung zum Abstimmungsverfahren enthält, können die Wohnungseigentümer hierzu einen sogenannten Geschäftsordnungsbeschluss fassen.