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Bei der Beschlussfassung zu beachten

  • Melanie Sterns-Kolbeck,
  • Georg Hopfensperger

摘要

Es gibt einige Beschlüsse, die in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer große Bedeutung haben. Mit dem WEMoG wurde die Struktur der Eigentümergemeinschaft geändert. Gemäß § 9b Abs. 1 WEG ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vollständig rechtsfähig. Sie wird durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht ist Dritten gegenüber unwirksam. Im Außenverhältnis kann der Verwalter daher grundsätzlich wirksam jede Art von Vertrag abschließen, mit Ausnahme von Grundstückskauf- oder Darlehensverträgen.