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Nach der Versammlung – das Protokoll

  • Melanie Sterns-Kolbeck,
  • Georg Hopfensperger

摘要

Über die Wohnungseigentümerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Protokollierung ist allerdings keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Beschlüsse. Der Beschluss liegt dann vor, wenn der Versammlungsleiter verkündet und feststellt, dass ein Beschluss zustande gekommen ist (BayObLG, 13.10.2004, 2Z BR 152/04, ZMR 2005, 462; BGH, 23.8.2001, V ZB 10/01, NZM 2001, 961).