Nach der Versammlung – das Protokoll
摘要
Über die Wohnungseigentümerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Protokollierung ist allerdings keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Beschlüsse. Der Beschluss liegt dann vor, wenn der Versammlungsleiter verkündet und feststellt, dass ein Beschluss zustande gekommen ist (BayObLG, 13.10.2004, 2Z BR 152/04, ZMR 2005, 462; BGH, 23.8.2001, V ZB 10/01, NZM 2001, 961).