Das MoPeG und steuerliche (Folge-)Anpassungen
摘要
Die durch das MoPeG306 zum 01.01.2024 bewirkten Änderungen im Personengesellschaftsrecht erforderten Anpassungen im Steuerrecht, und zwar sowohl im allgemeinen Verfahrensrecht als auch in verschiedenen Einzelsteuergesetzen. Diese wurden mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz307 sowohl in der AO als auch in weiteren Einzelgesetzen vollzogen. Ziel der Änderungen ist es, Inkongruenzen zu vermeiden, die sich anderenfalls aus den unterschiedlichen Konzeptionen, denen das Zivil- und Steuerrecht folgt, ergeben hätten.