Wachstumschancen durch die neue Forschungszulage
摘要
Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2020249 wurde das Forschungszulagengesetz (FZulG) mehrfach im Detail überarbeitet.250 Mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz251 erfolgte, zunächst bis zum 30.06.2026 befristet, eine Verdoppelung der maximalen förderfähigen Aufwendungen (Bemessungsgrundlage) von anfangs 2 Mio. € auf 4 Mio. € und damit eine erste deutliche Erweiterung der Forschungszulage. Parallel nahm sich auch das zugehörige BMF-Schreiben252 einer Reihe von praxisrelevanten Problemstellungen an, z. B. im Bereich von Beteiligungsstrukturen bei verbundenen Unternehmen oder Dokumentationserfordernissen, und sorgte dort für Erleichterungen.253