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Änderungen in § 34a EStG, Optionsmodell

  • Vivien Mayer,
  • Yannic Waller

摘要

Gewinne von Personengesellschaften werden auf Ebene der Gesellschafter – sofern es sich um natürliche Personen als Gesellschafter handelt – entsprechend des Konzepts der transparenten Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 47,48%102 besteuert, und zwar unabhängig davon, ob die Gewinne entnommen oder in der Gesellschaft belassen (thesauriert) werden. Hingegen unterliegen Gewinne von Kapitalgesellschaften im Falle der Thesaurierung zunächst nur auf Gesellschaftsebene der Körperschaft- und Gewerbesteuer von idealtypischen 29,83 %.103 Erst mit der Ausschüttung fällt schließlich auf Ebene der natürlichen Person als Anteilseigner Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 %104 an (intransparente Besteuerung bzw. sog. Besteuerung nach dem Trennungsprinzip). Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften wird »Dualismus der Unternehmensbesteuerung « genannt. Deutlich wird, dass einer der zentralen Unterschiede in der Steuerbelastung nicht entnommener Gewinne bei Personengesellschaften und thesaurierter Gewinne bei Kapitalgesellschaften liegt. Dieser beträgt ca. 18 %.