错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Änderungen im AStG bzgl. Finanzierungsbeziehungen und -dienstleistunge

  • Christian Scholz

摘要

Das WtChG führt mit dem § 1 Abs. 3d, 3e AStG eine eigenständige Regelung für die Bestimmung von Verrechnungspreisen bei Finanzierungsbeziehungen (§ 1 Abs. 3d AStG) sowie bei Finanzierungsdienstleistungen (§ 1 Abs. 3e AStG) ein. Gemäß der Gesetzesbegründung ist die Einführung des § 1 Abs. 3d, 3e AStG als Reaktion auf die jüngere BFH-Rechtsprechung zu sehen, wonach sich der konzerninterne Zinssatz aus den wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Bonität des konzerninternen Darlehensnehmers ableitet. Dieses Prinzip ist nach Auffassung des Gesetzgebers gestaltungsanfällig, weil Konzerne die Bonität und somit den Zinssatz der Tochtergesellschaften beispielsweise durch entsprechende Ausstattung mit Eigen- und Fremdkapital selbst wählen können.89