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PSV mal 2: Mal klagend, mal verklagt…

  • Susanne Marian

摘要

Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsrentengesetzes sind über den Pensions-Sicherungs-Verein1(PSV) gegen den Verlust ihrer Versorgungsanrechte abgesichert. Kann der Arbeitgeber die zugesagten Leistungen nicht erbringen (z.B. wegen Insolvenz), tritt dieser für die zugesagten Leistungen ein.