Die Erteilung einer unmittelbaren Versorgungszusage ist, wie eingangs dargelegt wurde, die weitaus häufigste Form der betrieblichen Versorgung von beteiligten Geschäftsführern und Vorständen. Als Alternative und ggf. Ergänzung besteht jedoch auch die Möglichkeit einer sog. mittelbaren Versorgungszusage. Hierbei sagt die Gesellschaft ihrem Geschäftsführer/Vorstand zu, dass von einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung (Unterstützungskasse, Versicherer, Pensionskasse bzw. Pensionsfonds) die festgelegten Versorgungsleistungen erbracht werden.

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Steuerliche Behandlung von mittelbaren Versorgungszusagen (Direktversicherungs-, Unterstützungskassen-, Pensionskassen- und Pensionsfondszusagen) bei der Gesellschaft

  • Peter A. Doetsch,
  • Arne E. Lenz

摘要

Die Erteilung einer unmittelbaren Versorgungszusage ist, wie eingangs dargelegt wurde, die weitaus häufigste Form der betrieblichen Versorgung von beteiligten Geschäftsführern und Vorständen. Als Alternative und ggf. Ergänzung besteht jedoch auch die Möglichkeit einer sog. mittelbaren Versorgungszusage. Hierbei sagt die Gesellschaft ihrem Geschäftsführer/Vorstand zu, dass von einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung (Unterstützungskasse, Versicherer, Pensionskasse bzw. Pensionsfonds) die festgelegten Versorgungsleistungen erbracht werden.