Die tarifvertragliche Beitragszusage nach §§ 21 ff. BetrAVG
摘要
Mit der Einführung einer reinen Beitragszusage (BZ) durch das BRSG in 2018 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, durch den Verzicht auf garantierte Mindestleistungen eine Kapitalanlage zu ermöglichen, die auf lange Sicht vermutlich zu höheren Erträgen führt. Der Verzicht auf Garantien wird in der Praxis mit dem Begriff „Zielrente“ umschrieben.