Die Regelungen zur Unverfallbarkeit (§ 1b i.V.m. § 2 BetrAVG) bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis seine Anwartschaft auf bAV behalten darf und in welcher Höhe diese, sofern eine gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, erhalten bleibt.Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so verfällt die Anwartschaft und der Arbeitnehmer verliert seine Rechtsposition.

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Die Direktversicherung – Ausscheiden und Unverfallbarkeit

  • Sebastian Schäfer

摘要

Die Regelungen zur Unverfallbarkeit (§ 1b i.V.m. § 2 BetrAVG) bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis seine Anwartschaft auf bAV behalten darf und in welcher Höhe diese, sofern eine gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, erhalten bleibt.Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so verfällt die Anwartschaft und der Arbeitnehmer verliert seine Rechtsposition.