Sorgfaltspflichten und Haftung der Mitgliedervertreter des VVaG
摘要
Der VVaG als spezielle Rechtsform für Versicherungsunternehmen in Deutschland erlebt in jüngerer Zeit eine gewisse Konsolidierungswelle.1 Vorausgegangen war seit längerem ein durchaus erheblicher Abschmelzungsprozess. Während es im Jahr 1990 noch 352 VVaG gab, zeigt die Statistik für das Jahr 2022 nur 222 VVaG.2 Zu diesen sogenannten „großen VVaG“ kommen noch zahlreiche sogenannte kleinere Vereine i.S.v. § 210 VAG hinzu. Sie haben nach der Definition in § 210 Abs. 1 S. 1 VAG „einen sachlich, örtlich oder dem Personenkreis nach eng begrenzten Wirkungsbereich“.