Das Seevölkerrecht und die russische Schattenflotte
摘要
Für einen Völkerrechtler ist die Wahl des Gegenstands eines Beitrags zur Festschrift für einen einem persönlich nahestehenden Kollegen wie Manfred Wandt, einem der bedeutendsten Experten des nationalen wie internationalen Versicherungsrechts, nicht einfach. Das Völkerrecht als zwischenstaatliches Recht enthält kaum unmittelbar wirkende versicherungsrechtliche Regeln; zumeist verfolgt es den Ansatz, für bestimmte, völkerrechtlich zulässige, aber als besonders gefahrenträchtig angesehene Tätigkeiten wie etwa den Betrieb von mit Nuklearenergie angetriebenen Schiffen1 oder Kernkraftwerken2 eine völkervertraglich begründete Haftung einzuführen – und dies in der Erwartung, dass dann die Staaten als Vertragsparteien, und zwar unabhängig davon, ob sie selbst oder private Akteure die Betreiber solcher Schiffe und Anlagen sind, für ausreichenden Versicherungsschutz durch Vorgaben der innerstaatlichen Rechtsordnung sorgen.