Zahlreiche Vorschriften, sog. Wissensnormen,1 knüpfen Rechtsfolgen daran, dass eine Person von bestimmten Umständen weiß oder wissen müsste. Solche Normen werfen insbesondere dann Fragen auf, wenn es um ihre Anwendung auf rechtlich verselbstständigte arbeitsteilige Organisationen wie etwa als juristische Personen verfasste Gesellschaften geht, die als solche nicht über die Fähigkeit des Wissens um rechtserhebliche Umstände verfügen. Sie können den Tatbestand einer Wissensnorm daher nach gängigem Verständnis nur erfüllen, wenn ihnen das Wissen oder das Wissenmüssen natürlicher Personen zugerechnet wird.

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Wissenszurechnung

  • Andreas Cahn

摘要

Zahlreiche Vorschriften, sog. Wissensnormen,1 knüpfen Rechtsfolgen daran, dass eine Person von bestimmten Umständen weiß oder wissen müsste. Solche Normen werfen insbesondere dann Fragen auf, wenn es um ihre Anwendung auf rechtlich verselbstständigte arbeitsteilige Organisationen wie etwa als juristische Personen verfasste Gesellschaften geht, die als solche nicht über die Fähigkeit des Wissens um rechtserhebliche Umstände verfügen. Sie können den Tatbestand einer Wissensnorm daher nach gängigem Verständnis nur erfüllen, wenn ihnen das Wissen oder das Wissenmüssen natürlicher Personen zugerechnet wird.