Versicherungsvertreter als Pseudomakler
摘要
Schon die in Deutschland 2007 umgesetzte Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 (2002/92/EG) – IMD – verfolgte als eines ihrer wesentlichen Ziele neben der Förderung des Wettbewerbs den Schutz des Verbrauchers durch Prüfung und Förderung der Sachkunde von Vermittlern, durch Gewährleistung ihrer finanziellen Sicherheit und, last not least, ihrer Statusklarheit durch Zulassung und Registrierung. Konkret geht es bei der Statusklarheit darum, dem Kunden von vornherein das Bewusstsein zu vermitteln, „ob er es mit einem Vermittler zu tun hat, der ihn über Produkte eines breiten Spektrums von Versicherungsunternehmen oder über Produkte einer bestimmten Anzahl von Versicherungsunternehmen berät“1.