Ein Unglück kommt selten allein. Das treibt auch manche Parteien eines Versicherungsvertrages um. Mehrere Versicherungsfälle können zu einer Vielzahl von selbstständigen, voneinander „an sich“ unabhängigen Schäden oder Inanspruchnahmen eines einzelnen Versicherungsnehmers führen, für die der Versicherer an sich deckungspflichtig ist.1 Das ist grundsätzlich unabhängig davon, ob der Versicherungsfall, wie in der klassischen Allgemeinen Haftpflichtversicherung, in manchen Bedingungswerken der Berufshaftpflichtversicherung2 oder in manchen Rückversicherungsverträgen als „Schadenereignis“ definiert wird, ob er nach anderen Berufshaftpflichtversicherungsverträgen3 in einem „Verstoß“ oder einer Inanspruchnahme wegen einer Pflichtverletzung besteht,4 oder ob es sich neuerdings in der Cyberversicherung um den „erstmals festgestellten Schaden“ durch eine Informationssicherheitsverletzung handelt.

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Zwei Voraussetzungen der Serienschadenbildung

  • Roland Rixecker

摘要

Ein Unglück kommt selten allein. Das treibt auch manche Parteien eines Versicherungsvertrages um. Mehrere Versicherungsfälle können zu einer Vielzahl von selbstständigen, voneinander „an sich“ unabhängigen Schäden oder Inanspruchnahmen eines einzelnen Versicherungsnehmers führen, für die der Versicherer an sich deckungspflichtig ist.1 Das ist grundsätzlich unabhängig davon, ob der Versicherungsfall, wie in der klassischen Allgemeinen Haftpflichtversicherung, in manchen Bedingungswerken der Berufshaftpflichtversicherung2 oder in manchen Rückversicherungsverträgen als „Schadenereignis“ definiert wird, ob er nach anderen Berufshaftpflichtversicherungsverträgen3 in einem „Verstoß“ oder einer Inanspruchnahme wegen einer Pflichtverletzung besteht,4 oder ob es sich neuerdings in der Cyberversicherung um den „erstmals festgestellten Schaden“ durch eine Informationssicherheitsverletzung handelt.