Manfred Wandt hat, wie sein Schrifttumsverzeichnis am Ende der Festschrift zeigt, weitgespannte Interessen. Einen Schwerpunkt bildet sicherlich das Versicherungsvertragsrecht. Eine einzelne Vorschrift herauszuheben, erscheint jedoch schwierig. Immerhin kann gesagt werden, dass er zum Widerrufsrecht und seinen Rechtsfolgen einen grundlegenden Aufsatz geschrieben hat.1 Dort hat er mit seinem damaligen Assistenten Ganster überzeugend die Richtlinienwidrigkeit von § 9 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 VVG herausgearbeitet, soweit der Widerruf eines Fernabsatzverbrauchervertrags später als nach dem ersten Versicherungsjahr erfolgt. Auch im Lehrbuch zum Versicherungsvertragsrecht nimmt die Darstellung der §§ 8 und 9 VVG breiten Raum ein.

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 09. Dezember 2024 Vorgesehene Änderungen von §§ 8, 9 VVG

  • Peter Reusch

摘要

Manfred Wandt hat, wie sein Schrifttumsverzeichnis am Ende der Festschrift zeigt, weitgespannte Interessen. Einen Schwerpunkt bildet sicherlich das Versicherungsvertragsrecht. Eine einzelne Vorschrift herauszuheben, erscheint jedoch schwierig. Immerhin kann gesagt werden, dass er zum Widerrufsrecht und seinen Rechtsfolgen einen grundlegenden Aufsatz geschrieben hat.1 Dort hat er mit seinem damaligen Assistenten Ganster überzeugend die Richtlinienwidrigkeit von § 9 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 VVG herausgearbeitet, soweit der Widerruf eines Fernabsatzverbrauchervertrags später als nach dem ersten Versicherungsjahr erfolgt. Auch im Lehrbuch zum Versicherungsvertragsrecht nimmt die Darstellung der §§ 8 und 9 VVG breiten Raum ein.