Privatversicherungsrechtliche Verträge sind als gegenseitige Verträge maßgeblich durch das „aleatorische Synallagma“1 zwischen der Leistung des Versicherungsnehmers (= Zahlung der Prämie) und der Gegenleistung des Versicherers, die von einer ungewissen Risikoverwirklichung abhängt (= Versicherungsleistung im Versicherungsfall), geprägt. Aus dieser besonderen Verknüpfung erwächst für Versicherer die ökonomische Notwendigkeit, die Prämien so zu kalkulieren, dass ihre Solvabilität und Rentabilität trotz der zu erbringenden Versicherungsleistungen auf Dauer erhalten bleiben.

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Das Äquivalenzprinzip im Privatversicherungsrecht – zugleich ein Beitrag zur Zulässigkeit der Berücksichtigung von Solidarelementen bei der Prämiengestaltung im Rahmen der Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung für Wohngebäudeeigentümer –

  • Annemarie Matusche-Beckmann,
  • Roland Michael Beckmann

摘要

Privatversicherungsrechtliche Verträge sind als gegenseitige Verträge maßgeblich durch das „aleatorische Synallagma“1 zwischen der Leistung des Versicherungsnehmers (= Zahlung der Prämie) und der Gegenleistung des Versicherers, die von einer ungewissen Risikoverwirklichung abhängt (= Versicherungsleistung im Versicherungsfall), geprägt. Aus dieser besonderen Verknüpfung erwächst für Versicherer die ökonomische Notwendigkeit, die Prämien so zu kalkulieren, dass ihre Solvabilität und Rentabilität trotz der zu erbringenden Versicherungsleistungen auf Dauer erhalten bleiben.