Fragestellung: Mit welchem Alter kann frühestens Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden, und wie hoch sind die Abschläge? Lösung: In Tabelle 29.1 auf der nächsten Seite sind die Altersgrenzen für die Regelaltersrente, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang und ggf. -monat aufgeführt. Die Abschläge bei vorgezogenem Bezug betragen 0,3 % für jeden Monat, um den die jeweilige Rente vor dem frühesten abschlagsfreien Bezug in Anspruch genommen wird. Nähere Einzelheiten zu den Altersgrenzen sind in Kapitel 6.3 auf S. 109 dargestellt.

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  • Thomas Hagemann

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Fragestellung: Mit welchem Alter kann frühestens Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden, und wie hoch sind die Abschläge? Lösung: In Tabelle 29.1 auf der nächsten Seite sind die Altersgrenzen für die Regelaltersrente, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang und ggf. -monat aufgeführt. Die Abschläge bei vorgezogenem Bezug betragen 0,3 % für jeden Monat, um den die jeweilige Rente vor dem frühesten abschlagsfreien Bezug in Anspruch genommen wird. Nähere Einzelheiten zu den Altersgrenzen sind in Kapitel 6.3 auf S. 109 dargestellt.