Wie in den Jahresabschlüssen nach HGB und IFRS entspricht der Bilanzansatz in der Steuerbilanz grundsätzlich dem Verpflichtungswert, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Eine davon haben wir bereits kennengelernt, weil sie auch handelsrechtlich gilt: Macht ein Unternehmen vom Passivierungswahlrecht für Altzusagen (also Zusagen, die erstmals vor dem 1. Januar 1987 erteilt wurden) Gebrauch, liegt die Rückstellung unter dem Verpflichtungswert, hier also unter dem steuerlichen Teilwert.

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Darstellung in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

  • Thomas Hagemann

摘要

Wie in den Jahresabschlüssen nach HGB und IFRS entspricht der Bilanzansatz in der Steuerbilanz grundsätzlich dem Verpflichtungswert, allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Eine davon haben wir bereits kennengelernt, weil sie auch handelsrechtlich gilt: Macht ein Unternehmen vom Passivierungswahlrecht für Altzusagen (also Zusagen, die erstmals vor dem 1. Januar 1987 erteilt wurden) Gebrauch, liegt die Rückstellung unter dem Verpflichtungswert, hier also unter dem steuerlichen Teilwert.