Auch das HGB ermöglicht es, die Bewertungen für den Jahresabschluss schon eine gewisse Zeit vor dem Bilanzstichtag durchzuführen. In der Rechnungslegung nach HGB wird hierfür der Begriff Inventurerleichterung verwendet. Geregelt ist sie in § 241 Abs. 3 HGB. Die eigentlich erforderliche Inventur zum Bilanzstichtag kann danach für Vermögensgegenstände (und auch Schulden) entfallen, wenn eine körperliche Bestandsaufnahme zu einem Stichtag bis zu drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag durchgeführt wird und sichergestellt ist, dass eine ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgen kann.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Bewertung von Versorgungsverpflichtungen und Deckungsvermögen

  • Thomas Hagemann

摘要

Auch das HGB ermöglicht es, die Bewertungen für den Jahresabschluss schon eine gewisse Zeit vor dem Bilanzstichtag durchzuführen. In der Rechnungslegung nach HGB wird hierfür der Begriff Inventurerleichterung verwendet. Geregelt ist sie in § 241 Abs. 3 HGB. Die eigentlich erforderliche Inventur zum Bilanzstichtag kann danach für Vermögensgegenstände (und auch Schulden) entfallen, wenn eine körperliche Bestandsaufnahme zu einem Stichtag bis zu drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag durchgeführt wird und sichergestellt ist, dass eine ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgen kann.