ASC 715-30-35-1 erlaubt in Übereinstimmung mit IAS 19 die Verwendung von Schätzungen, Durchschnittsbildungen oder rechnerischen Vereinfachungen. Voraussetzung ist, dass die Ergebnisse nicht wesentlich von der exakten Bewertung abweichen. Nach ASC 715-30-35-64 ist es zudem zulässig, die Bewertungen bereits vor dem Bilanzstichtag durchzuführen. Um spätere Ereignisse zu berücksichtigen, sind die Bewertungsergebnisse auf den Bilanzstichtag fortzuschreiben. Das heißt, dass (wie unter IAS 19) wesentliche Änderungen der Versorgungsregelungen, Daten oder Bewertungsprämissen bis zum Bilanzstichtag zumindest eine Umschätzung der Ergebnisse erforderlich machen.

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Bewertung von Versorgungsverpflichtungen und Planvermögen

  • Thomas Hagemann

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ASC 715-30-35-1 erlaubt in Übereinstimmung mit IAS 19 die Verwendung von Schätzungen, Durchschnittsbildungen oder rechnerischen Vereinfachungen. Voraussetzung ist, dass die Ergebnisse nicht wesentlich von der exakten Bewertung abweichen. Nach ASC 715-30-35-64 ist es zudem zulässig, die Bewertungen bereits vor dem Bilanzstichtag durchzuführen. Um spätere Ereignisse zu berücksichtigen, sind die Bewertungsergebnisse auf den Bilanzstichtag fortzuschreiben. Das heißt, dass (wie unter IAS 19) wesentliche Änderungen der Versorgungsregelungen, Daten oder Bewertungsprämissen bis zum Bilanzstichtag zumindest eine Umschätzung der Ergebnisse erforderlich machen.