Der Begriff „Finanzdienstleister“ wird in unterschiedlichem Zusammenhang verwendet: einmal im Zusammenhang mit Bankdienstleistungen, aber auch mit Finanzberatung oder Kapitalanlage. Art. 2 b der Richtlinie 2002/65/EG definiert Finanzdienstleistung als „jede Bankdienstleistung sowie jede Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung“. Eine Trennung in unterschiedliche Bereiche der Geldanlage wird nicht vorgenommen. In Deutschland wurde zum 1.5.2002 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch Zusammenlegung der bisherigen drei getrennt arbeitenden Aufsichtsbehörden (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) gebildet. Damit wurde der immer stärkeren Verflechtung der am Markt angebotenen Finanzprodukte Rechnung getragen. Ebenfalls sollte durch diese Zusammenlegung der Verbraucherschutz gestärkt werden. In der Folge wurden weitere Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Finanzdienstleistungsmarkt allgemein und auch die Finanzdienstleistungsvermittlung im Besonderen regulieren. Auch dadurch verspricht sich der Gesetzgeber eine Stärkung der Verbraucher vor unseriösen Angeboten sowie fehlerhafter und falscher Beratung. Ein wesentlicher Ausdruck der fortschreitenden Regulierung stellt die Erklärung zum erlaubnispflichtigen Gewerbe einer Vielzahl von Tätigkeiten im Bereich der Finanzdienstleistungsvermittlung und -beratung dar. Diese stehen im Mittelpunkt dieses Kapitels.

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Berufshaftpflichtversicherung der Finanzdienstleister

  • Winfried Beyer,
  • Holger Sassenbach

摘要

Der Begriff „Finanzdienstleister“ wird in unterschiedlichem Zusammenhang verwendet: einmal im Zusammenhang mit Bankdienstleistungen, aber auch mit Finanzberatung oder Kapitalanlage. Art. 2 b der Richtlinie 2002/65/EG definiert Finanzdienstleistung als „jede Bankdienstleistung sowie jede Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung“. Eine Trennung in unterschiedliche Bereiche der Geldanlage wird nicht vorgenommen. In Deutschland wurde zum 1.5.2002 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch Zusammenlegung der bisherigen drei getrennt arbeitenden Aufsichtsbehörden (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) gebildet. Damit wurde der immer stärkeren Verflechtung der am Markt angebotenen Finanzprodukte Rechnung getragen. Ebenfalls sollte durch diese Zusammenlegung der Verbraucherschutz gestärkt werden. In der Folge wurden weitere Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Finanzdienstleistungsmarkt allgemein und auch die Finanzdienstleistungsvermittlung im Besonderen regulieren. Auch dadurch verspricht sich der Gesetzgeber eine Stärkung der Verbraucher vor unseriösen Angeboten sowie fehlerhafter und falscher Beratung. Ein wesentlicher Ausdruck der fortschreitenden Regulierung stellt die Erklärung zum erlaubnispflichtigen Gewerbe einer Vielzahl von Tätigkeiten im Bereich der Finanzdienstleistungsvermittlung und -beratung dar. Diese stehen im Mittelpunkt dieses Kapitels.