Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung
摘要
Haftpflicht bedeutet zunächst die Verpflichtung zum Schadenersatz. Diese Schadenersatzverpflichtung ergibt sich aus verschiedenen Rechtsnormen. Als wichtigste Haftungsnorm ist dabei § 823 BGB anzusehen. Aber auch aus einer Vielzahl weiterer Gesetze ergeben sich Schadenersatzverpflichtungen, so z.B. aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder dem Umweltschadensgesetz (USchadG). In den jeweiligen Normen wird der Umfang des Schadenersatzes und die Beweislast festgelegt. So schreibt z.B. das ProdHaftG eine verschuldensunabhängige Haftung1 desjenigen vor, der fehlerhafte Produkte auf den Markt bringt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG). Gleichzeitig wird ein Haftungshöchstbetrag von 85 Mio. € bei Personenschäden festgeschrieben (§ 10 Abs. 1 ProdHaftG). Demgegenüber statuiert § 823 BGB eine verschuldensabhängige Haftung ohne Haftungshöchstbetrag.