Der Versuch, die ARB 2000 ff. für den juristischen Laien lesbarer als die vorangegangenen Versionen zu machen, kann allenfalls in Teilbereichen als geglückt bezeichnet werden. Das den Bedingungen erstmals vorangestellte Inhaltsverzeichnis ist m.E. eine sinnvolle Neuerung, aber es darf bezweifelt werden, ob der reale „verständige Durchschnittsversicherungsnehmer“ mit dem Begriff Rechtsschutzfall mehr anfangen kann als mit dem bisherigen Begriff Versicherungsfall. Für den Fachkundigen erschwert die Ersetzung gewohnter Begriffe aus den ARB 75 den Übergang zu den ARB 2000 und Änderungen im Aufbau und der Paragrafenzählung machen einen Vergleich der Regelungsinhalte schwierig.

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Aufbau der ARB 2010

  • Joachim Cornelius-Winkler

摘要

Der Versuch, die ARB 2000 ff. für den juristischen Laien lesbarer als die vorangegangenen Versionen zu machen, kann allenfalls in Teilbereichen als geglückt bezeichnet werden. Das den Bedingungen erstmals vorangestellte Inhaltsverzeichnis ist m.E. eine sinnvolle Neuerung, aber es darf bezweifelt werden, ob der reale „verständige Durchschnittsversicherungsnehmer“ mit dem Begriff Rechtsschutzfall mehr anfangen kann als mit dem bisherigen Begriff Versicherungsfall. Für den Fachkundigen erschwert die Ersetzung gewohnter Begriffe aus den ARB 75 den Übergang zu den ARB 2000 und Änderungen im Aufbau und der Paragrafenzählung machen einen Vergleich der Regelungsinhalte schwierig.