Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind zweckgebundene Leistungen. Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG handelt es sich um betriebliche Altersversorgung, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditätsoder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Damit gehört zum Begriff der betrieblichen Altersversorgung zwingend ein die Versorgungsleistung auslösendes biologisches Ereignis.1 Als maßgebliche biologische Ereignisse erkennt das Gesetz das Erreichen eines bestimmten Alters des Versorgungsberechtigten für Altersleistungen, den Tod des Versorgungsberechtigten für Hinterbliebenenleistungen sowie die Invalidität des Versorgungsberechtigten für Invaliditätsleistungen an.

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Anspruchsvoraussetzungen

  • Michael Rein

摘要

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind zweckgebundene Leistungen. Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG handelt es sich um betriebliche Altersversorgung, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditätsoder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Damit gehört zum Begriff der betrieblichen Altersversorgung zwingend ein die Versorgungsleistung auslösendes biologisches Ereignis.1 Als maßgebliche biologische Ereignisse erkennt das Gesetz das Erreichen eines bestimmten Alters des Versorgungsberechtigten für Altersleistungen, den Tod des Versorgungsberechtigten für Hinterbliebenenleistungen sowie die Invalidität des Versorgungsberechtigten für Invaliditätsleistungen an.