Seit dem 1.1.2018 erweiterte das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung und ermöglicht, reine Beitragszusagen zu erteilen. Der Gesetzgeber verfolgte mit dieser Möglichkeit neben der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung zugleich das Ziel, die Tarifvertragsparteien zu stärken. Konsequenterweise ist daher Voraussetzung für die Nutzung der reinen Beitragszusage ein entsprechender Tarifvertrag zwischen demArbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. sowie den Gewerkschaften verdi und DBV. Dieser Tarifvertrag ist am 1.12.2023 in Kraft getreten.

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Die Möglichkeit zur Erteilung einer reinen Beitragszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG im privaten Bankgewerbe aufgrund des TV Altersversorgung vom 1.12.2023

  • Jens Thau

摘要

Seit dem 1.1.2018 erweiterte das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung und ermöglicht, reine Beitragszusagen zu erteilen. Der Gesetzgeber verfolgte mit dieser Möglichkeit neben der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung zugleich das Ziel, die Tarifvertragsparteien zu stärken. Konsequenterweise ist daher Voraussetzung für die Nutzung der reinen Beitragszusage ein entsprechender Tarifvertrag zwischen demArbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. sowie den Gewerkschaften verdi und DBV. Dieser Tarifvertrag ist am 1.12.2023 in Kraft getreten.