Zum Schutz der Begünstigten von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers ordnet das BetrAVG eine verpflichtende Insolvenzsicherung durch den PSVan (siehe Kapitel 17). Von der gesetzlichen Insolvenzsicherung wird in der Regel ein Großteil der bei einem Arbeitgeber bestehenden Versorgungsrechte abgedeckt. Der Schutz durch den PSV ist jedoch nicht umfassend.

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Privatrechtliche Insolvenzsicherungsmaßnahmen

  • Thomas Bader

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Zum Schutz der Begünstigten von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers ordnet das BetrAVG eine verpflichtende Insolvenzsicherung durch den PSVan (siehe Kapitel 17). Von der gesetzlichen Insolvenzsicherung wird in der Regel ein Großteil der bei einem Arbeitgeber bestehenden Versorgungsrechte abgedeckt. Der Schutz durch den PSV ist jedoch nicht umfassend.