Regressmöglichkeiten, Regressverzicht
摘要
Werden Leistungen aus der privaten Kranken- oder Pflegeversicherung erbracht und ist der Eintritt des Versicherungsfalles (siehe hierzu § 1 Abs. 1 und 2 MB/KK 2009) nicht durch ein nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen versichertes Ereignis herbeigeführt worden, beispielsweise ein Verkehrsunfall, bei dem der Schädiger unseren Versicherten verletzt hat und das Verschulden bei ihm liegt, kann die PKV Regress nehmen. Der Regress wird gegenüber demjenigen geltend gemacht, der den Versicherungsfall herbeigeführt hat.