Gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke: Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit bzw. der verminderten Erwerbsfähigkeit
摘要
Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hatte der Gesetzgeber zum 1.1.2001 einen Paradigmenwechsel vollzogen und die Renten wegen Berufs-1 und Erwerbsunfähigkeit2 im Sozialgesetzbuch VI gegen die Renten wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung substituiert.3 Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden, können ihren Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auch mit ihrer Berufsunfähigkeit begründen.4