Fraglich ist, ob und wie der Auskunfts- und Kopieanspruch aus Art. 15 DSGVO beschränkt werden kann. In Art. 15 Abs. 4 DSGVO ist ausdrücklich eine einzige Einschränkungsmöglichkeit normiert, die sich dem Wortlaut nach auf das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO bezieht. Die übrigen Rechte des Art. 15 DSGVO, das Recht auf Bestätigung nach Art. 15 Abs. 1 Hs. 1 DSGVO sowie das Recht auf Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 DSGVO, würden in Folge einschränkungslos gewährleistet.

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Einschränkungsmöglichkeiten

  • Lara Lisa Hausknecht,
  • Manfred Wandt

摘要

Fraglich ist, ob und wie der Auskunfts- und Kopieanspruch aus Art. 15 DSGVO beschränkt werden kann. In Art. 15 Abs. 4 DSGVO ist ausdrücklich eine einzige Einschränkungsmöglichkeit normiert, die sich dem Wortlaut nach auf das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO bezieht. Die übrigen Rechte des Art. 15 DSGVO, das Recht auf Bestätigung nach Art. 15 Abs. 1 Hs. 1 DSGVO sowie das Recht auf Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 DSGVO, würden in Folge einschränkungslos gewährleistet.