Gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf eine Auskunft über die in lit. a bis h DSGVO genannten Informationen. Art. 15 Abs. 1 DSGVO enthält demnach drei verschiedene Anspruchsgrundlagen. Erstens einen Anspruch des Betroffenen auf Bestätigung darüber, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zweitens einen Anspruch auf Auskunft über die in Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 lit. a bis h DSGVO aufgeführten Informationen. Drittens einen Anspruch auf Auskunft über die verarbeiteten Daten.48

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Systematik und Inhalt des Art. 15 DSGVO

  • Lara Lisa Hausknecht,
  • Manfred Wandt

摘要

Gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf eine Auskunft über die in lit. a bis h DSGVO genannten Informationen. Art. 15 Abs. 1 DSGVO enthält demnach drei verschiedene Anspruchsgrundlagen. Erstens einen Anspruch des Betroffenen auf Bestätigung darüber, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zweitens einen Anspruch auf Auskunft über die in Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 lit. a bis h DSGVO aufgeführten Informationen. Drittens einen Anspruch auf Auskunft über die verarbeiteten Daten.48