Gesamtschau
摘要
Im Ergebnis zeigt sich: Art. 15 DSGVO ist tatsächlich ein „Goldgräbergebiet“2355, welches ganz verschiedene rechtliche Fragen aufwirft. Allein der EuGH kann einige dieser Fragen im Wege der Vorabentscheidungsverfahren abschließend beantworten.