Im Ergebnis zeigt sich: Art. 15 DSGVO ist tatsächlich ein „Goldgräbergebiet“2355, welches ganz verschiedene rechtliche Fragen aufwirft. Allein der EuGH kann einige dieser Fragen im Wege der Vorabentscheidungsverfahren abschließend beantworten.

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  • Lara Lisa Hausknecht,
  • Manfred Wandt

摘要

Im Ergebnis zeigt sich: Art. 15 DSGVO ist tatsächlich ein „Goldgräbergebiet“2355, welches ganz verschiedene rechtliche Fragen aufwirft. Allein der EuGH kann einige dieser Fragen im Wege der Vorabentscheidungsverfahren abschließend beantworten.