Im Mai 2023 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten. Darin stellt sie den Kundennutzen dieser Produkte in den Fokus ihrer Überlegungen. Gleichzeitig adressiert sie etwaige Fehlanreize beim Vertrieb dieser Produkte. Der nachfolgende Beitrag nimmt insb. die vertriebliche und beratungsrechtliche Bedeutung des Merkblatts in den Fokus. Ein Schwerpunkt soll dabei auf das sog. Produktgenehmigungsverfahren (POG) in Hinblick auf den Vertrieb sowie auf möglicherweise durch das Merkblatt berührte Beratungspflichten von Versicherungsmaklern gelegt werden. Vielfach ist noch nicht genügend bekannt, dass die dem Merkblatt zugrunde liegenden Regelungen auch im Vermittlerbetrieb eine Anpassung der Prozesse und deren Dokumentation notwendig macht. Schließlich soll auf die weiterhin zulässige Vergütung von Abschlussprovisionen eingegangen werden.

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Kundennutzen: Vertriebsrechtliche Aspekte aus den Anforderungen des BaFin-Merkblatts 01/2023

  • Matthias Sandrock

摘要

Im Mai 2023 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten. Darin stellt sie den Kundennutzen dieser Produkte in den Fokus ihrer Überlegungen. Gleichzeitig adressiert sie etwaige Fehlanreize beim Vertrieb dieser Produkte. Der nachfolgende Beitrag nimmt insb. die vertriebliche und beratungsrechtliche Bedeutung des Merkblatts in den Fokus. Ein Schwerpunkt soll dabei auf das sog. Produktgenehmigungsverfahren (POG) in Hinblick auf den Vertrieb sowie auf möglicherweise durch das Merkblatt berührte Beratungspflichten von Versicherungsmaklern gelegt werden. Vielfach ist noch nicht genügend bekannt, dass die dem Merkblatt zugrunde liegenden Regelungen auch im Vermittlerbetrieb eine Anpassung der Prozesse und deren Dokumentation notwendig macht. Schließlich soll auf die weiterhin zulässige Vergütung von Abschlussprovisionen eingegangen werden.