错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Die Bemessung von Mehrfachverletzungen

  • Elmar Ludolph,
  • Stefan Reis

摘要

Für alle Fassungen der AUB gilt, dass bei Mehrfachverletzungen alle Teilinvaliditätsgrade, die nach der Gliedertaxe ermittelt werden, zu addieren sind (§ 7 I. (2) AUB 88, 94; Ziff. 2.1.2.2.4 AUB 99, 2008, 2010, 2014 und 2020), es sei denn, sie beziehen sich auf dasselbe Glied bzw. wirken sich dort aus. Wie zuvor gezeigt (Kap. 7.1 „Die Bemessung von Unfallfolgen nach der Gliedertaxe“) kommt es nicht zu einer Addition, wenn neben dem rechten Ellenbogengelenk auch mehrere Finger der rechten Hand und das Handgelenk betroffen sind. Vielmehr ist dann eine Gesamtbemessung vorzunehmen. Gemeint sind in diesem Kontext also allein solche Verletzungen, die sich auf unterschiedliche Gliedmaßen bzw. außerhalb der Gliedertaxe auswirken.