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Was ist versichert?

  • Elmar Ludolph,
  • Stefan Reis

摘要

Grundlage eines Anspruchs in der privaten Unfallversicherung ist das Vorliegen eines Unfalls. Krankheitsbedingte Beeinträchtigungen sind in der privaten Unfallversicherung grundsätzlich nicht versichert. Unabhängig von den jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen (Ziff. 1.3 AUB 2014, 2020; inhaltlich identisch § 1 III. AUB 88, 94 und Ziff. 1.3 AUB 99, 2008, 2010) gilt nach § 178 Abs. 2 VVG folgende Definition: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein erleidet.“